Bei einer Schenkung, die auch als Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bezeichnet wird, gilt es eine Vielzahl von wichtigen Punkten zu berücksichtigen. Regelmäßig möchten die Eltern sicherstellen, dass die Immobilie zu ihren Lebzeiten nicht ohne ihre Zustimmung veräußert oder belastet wird. Geschweige denn im Falle einer Insolvenz des Kindes, seiner Scheidung oder seines Todes „verloren“ geht. Wir können Sie davor sichern! Und zugleich versuchen, Streit in der Familie zu vermeiden. Indem wir regeln, welchen Ausgleich die Geschwister erhalten. Und den Beschenkten vor Pflichtteilsansprüchen seiner Geschwister schützen.
Auf diese und viele weitere Fragen haben wir stets sachgerechte Antworten parat. Wir nehmen uns Zeit, alle Details in Ruhe mit Ihnen zu erörtern und entsprechende Regelungen in einem Übertragungsvertrag zu dokumentieren. Dabei ist es unser Ziel, durch eine geschickte Vertragsgestaltung die bei einer Übertragung anfallende Schenkungssteuer so gering wie möglich zu halten. Diese Schenkungssteuer fällt an, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Deren Höhe richtet sich nach dem Wert des erworbenen Vermögens und der vom Grad der Verwandschaft abhängigen Steuerklasse.
Auch bei der Einkommensteuer kann eine Schenkung Folgen haben. Deshalb empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig auch Ihren Steuerberater einzubinden.
Mehr darüber: „Schenken mit warmer Hand – alles Wichtige zur lebzeitigen Zuwendung“, Deutscher Notarverlag, Bestell-Nr. 80001120.
Wir Notare in Düsseldorf-Gerresheim sind Ihr Ansprechpartner in allen notariellen Fragen rund um Schenkung & Übertragung.